Die wichtigste Zusatzklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Die AU-Klausel

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Viele Menschen schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab – und glauben damit, für den Ernstfall vollständig abgesichert zu sein. Was dabei oft übersehen wird: Zwischen „krankgeschrieben“ und „berufsunfähig“ liegt häufig ein langer Zeitraum. Genau hier entsteht eine gefährliche Versorgungslücke. Und genau hier setzt die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) an.
Das Problem: Berufsunfähigkeit wird oft erst spät anerkannt
Eine BU-Rente erhältst du in der Regel erst dann, wenn:
- eine ärztlich festgestellte Berufsunfähigkeit vorliegt
- diese voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert
- und der Versicherer die Leistung geprüft und anerkannt hat
Dieser Prozess kann sich über viele Monate ziehen. In dieser Zeit bist du oft krankgeschrieben, aber bekommst noch keine BU-Rente.
Die Folge: Kein Gehalt mehr, Krankengeld läuft aus – und die BU zahlt noch nicht.
Die Lösung: Die AU-Klausel
Die AU-Klausel sorgt dafür, dass du bereits dann eine Leistung erhältst, wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist – also krankgeschrieben, aber noch nicht offiziell berufsunfähig.
Das bedeutet:
👉 Du bekommst deine BU-Rente bereits während der Krankschreibung, ohne das aufwendige BU-Leistungsverfahren abwarten zu müssen.
Wie funktioniert die AU-Klausel konkret?
Die genaue Ausgestaltung hängt vom Versicherer ab. Ein gutes Beispiel ist die Regelung der Nürnberger Versicherung:
- Du bist mindestens 3 Monate durchgehend arbeitsunfähig
- Ein Arzt bestätigt, dass du voraussichtlich weitere 3 Monate arbeitsunfähig sein wirst
- Dann zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente
- Die Leistung erfolgt rückwirkend ab dem ersten Krankheitstag
- Die Zahlung ist auf maximal 24 Monate begrenzt
Das ist ein enormer finanzieller Vorteil – genau in der Phase, in der die meisten Menschen am stärksten belastet sind.
Warum die AU-Klausel so wichtig ist
Statistisch gesehen ist es wahrscheinlicher, länger krankgeschrieben zu sein, als dauerhaft berufsunfähig zu werden.
Viele Leistungsfälle beginnen mit:
- Burnout
- Rückenproblemen
- schweren Erkrankungen
- Reha-Maßnahmen
Ohne AU-Klausel entsteht hier eine finanzielle Lücke.
Mit AU-Klausel bleibt dein Einkommen abgesichert – auch in der Übergangszeit.
Was tun, wenn die AU-Klausel nicht möglich ist?
In manchen Fällen ist die AU-Klausel aus gesundheitlichen Gründen nicht abschließbar. Dann empfehlen wir als sinnvolle Ergänzung:
👉 Ein Krankentagegeld, das dein Einkommen bei längerer Krankschreibung absichert.
Es ersetzt zwar keine BU – schließt aber genau diese kritische Lücke.
Fazit: Die AU-Klausel ist kein Extra – sie ist ein Muss
Eine BU ohne AU-Klausel schützt nur im Endstadium. Mit AU-Klausel bist du auch in der Übergangsphase zwischen Krankheit und Berufsunfähigkeit abgesichert.
Für uns ist sie daher eine der wichtigsten Zusatzklauseln überhaupt.
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